Ab Juli 2020 wird die Bezahlfunktion GeldKarte/girogo mit Sparkassen-Cards schrittweise eingestellt. Denn das Bezahlen mit der GeldKarte/girogo erfordert ein vorheriges Aufladen mit Guthaben. Dieser Aufwand entfällt bei den technisch neueren Bezahlverfahren: Beim kontaktlosen Bezahlen mit Sparkassen-Card (girocard kontaktlos), Sparkassen-Kreditkarte oder Smartphone. Die weiteren Funktionen Ihrer Sparkassen-Card ändern sich dadurch nicht. Erkunden Sie die neue Freiheit.
Die Sparkassen-Cards, die ab dem 1. Juli 2020 ausgegeben werden, werden nicht mehr mit der Funktion GeldKarte/girogo ausgestattet sein. Das bedeutet, dass im Voraus kein Guthaben mehr auf die Sparkassen-Card gebucht werden kann, um damit an Terminals und Automaten, die die Zahlungsart GeldKarte/girogo anbieten, bargeldlos zu bezahlen.
Die Sparkassen-Cards, die ab dem 1. Juli 2020 ausgegeben werden, weisen nicht mehr die hier abgebildeten Logos GeldKarte und girogo auf – die zugehörige Funktion wird nicht mehr enthalten sein.
Die Ausphasung aus dem System GeldKarte/girogo erfolgt ab 1. Juli 2020. Ab diesem Datum werden Sparkassen-Cards ohne die Funktion GeldKarte/girogo ausgegeben.
Alle Sparkassen-Cards, die vor dem 1. Juli 2020 ausgegeben werden, enthalten noch die Funktion GeldKarte/girogo und können weiterhin zum Bezahlen an Ihren Terminals und Automaten, die diese Zahlungsart anbieten, verwendet werden.
Die letzten Sparkassen-Cards mit GeldKarte-/girogo-Funktion und auch die Händlerkarten der Sparkassen-Finanzgruppe verlieren ihre Gültigkeit am 31. Dezember 2024. Kunden können mit der Funktion GeldKarte/girogo bis zum Ende der Gültigkeit ihrer Sparkassen-Card an den Akzeptanzstellen mit einer Händlerkarte der Sparkassen-Finanzgruppe bezahlen, maximal jedoch bis 31. Dezember 2024. Mit Ablauf des Jahres 2024 werden keine Sparkassen-Cards mit GeldKarte-/girogo-Funktion mehr im Markt sein. Kontounabhängige Karten mit GeldKarte-/girogo-Funktion, wie sie zum Beispiel in Kantinen eingesetzt werden, sind noch bis Ende 2020 verfügbar. Sie können ebenfalls bis zum Ende ihrer Gültigkeit, maximal jedoch bis 31. Dezember 2024 zur Zahlung an entsprechenden Terminals eingesetzt werden.
An Akzeptanzstellen mit einer Händlerkarte der Sparkassen-Finanzgruppe sind Zahlungen mit der GeldKarte-/girogo-Funktion noch bis 31. Dezember 2024 möglich.
An Akzeptanzstellen mit einer verbandsfremden Händlerkarte kann mit der GeldKarte-/girogo-Funktion noch bis 30. Juni 2025 gezahlt werden.
Jede Händlerkarte wird mit ihrem jeweiligen Ablaufdatum ungültig. Die letzten Händlerkarten der Sparkassen-Finanzgruppe verlieren ihre Gültigkeit zum 31. Dezember 2024. Ab diesem Zeitpunkt können keine Zahlungen mit GeldKarte/girogo mehr über die jeweilige Händlerkarte abgewickelt werden.
Ihre mit GeldKarte-/girogo-Zahlungen erzielten Umsätze können Sie bis maximal sechs Monate nach Ablauf Ihrer Händlerkarte zur automatisierten Verarbeitung einreichen.
Die Funktion Laden steht für alle ab 1. Juli 2020 ausgegebenen Sparkassen-Cards nicht mehr zur Verfügung. Bestehende Daueraufträge für das automatische Laden (Aboladen) können auf neue, ab 1. Juli 2020 ausgegebene Karten nicht übertragen und nicht weiter ausgeführt werden. Sparkassen-Cards, die vor dem 1. Juli 2020 ausgegeben werden, können bis maximal 31. Dezember 2024 aufgeladen werden.
Kunden können ihr Guthaben bis zum Ende der Gültigkeit ihrer Sparkassen-Card aufbrauchen, maximal jedoch bis zum 31. Dezember 2024. Ihre Kunden sollten beachten, dass sie eventuell vorhandenes GeldKarte-/girogo-Guthaben nur bis drei Monate nach Ablauf der Kartengültigkeit in der Sparkassenfiliale entladen können, längstens also bis 31. März 2025.
Die GeldKarte-/girogo-Funktion kann nach Ablauf der Sparkassen-Card von Kunden noch bis zu sechs Monate zum Bezahlen an Akzeptanzstellen mit gültiger Händlerkarte genutzt werden. Da die letzten Händlerkarten der Sparkassen-Finanzgruppe ihre Gültigkeit zum 31. Dezember 2024 verlieren, sind Zahlungen mit der GeldKarte-/girogo-Funktion dort nur noch bis 31. Dezember 2024 möglich.
Wenn verbandsfremde Händler nach dem 31. Dezember 2024 noch eine gültige Händlerkarte im Einsatz haben, kann ein Kunde dort noch bis 30. Juni 2025 mit der GeldKarte-/girogo-Funktion seiner Sparkassen-Card bezahlen.
Die Sparkassen-Card verfügt über die Zusatzanwendungen Jugendschutzmerkmal, Marktplatz und Fahrschein – die kontounabhängige GeldKarte über Marktplatz und Fahrschein. Die Zusatzanwendung Jugendschutzmerkmal (Altersprüfung) steht weiterhin zur Verfügung. Sie kann bei altersbeschränkten Angeboten (z. B. Zigarettenautomat) weiter genutzt werden. Die Zusatzanwendungen Fahrschein und Marktplatz werden, wie die Funktion GeldKarte/girogo, zum 31. Dezember 2024 eingestellt, da zum Ende der Ausphasung keine entsprechenden Sicherheitsmodule für die Nutzung mehr gültig sind.
Der Marktanteil von mobilem und kontaktlosem Bezahlen steigt. Kunden nutzen das kontaktlose Bezahlen mit Sparkassen-Card und Smartphone immer häufiger, weil es sicher, schnell und hygienisch ist. Als Händler profitieren Sie dabei von geringeren Transaktionskosten.
Empfehlen Sie deshalb das kontaktlose Bezahlen und kennzeichnen Sie Ihre Terminals mit dem zugehörigen Logo:
Das gesamte FAQ für Händler können Sie hier herunterladen.
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