Sie kennen Ihre Sparkasse als fairen, ehrlichen und transparent agierenden Finanzpartner vor Ort. Viele unserer Kundinnen und Kunden begleiten wir seit Jahren. Klar, dass sich in so langen Geschäftsbeziehungen auch die Bedingungen manchmal ändern.
Solche Änderungen haben wir in der Vergangenheit stets angekündigt – und Sie hatten die Möglichkeit, zu widersprechen. Seit dem ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27.04.2021 (Aktenzeichen XI ZR 26/20) diese geübte und übliche Praxis des sog. AGB-Änderungsmechanismus für unwirksam erklärt hat, ist diese für beide Seiten vereinfachte Vorgehensweise für Verbraucher nicht mehr möglich und fortan sind Änderungen mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung zu vereinbaren.
Geänderte gesetzliche Vorgaben zum 05.10.2025 machen es erforderlich, Änderungen im Überweisungsverkehr mit Ihnen neu zu vereinbaren. Erstmals regelt der Gesetzgeber eine „Echtzeitüberweisung“, die sich von dem bereits angebotenen Produkt der Sparkasse Uckermark unterscheidet. Daraus ergeben sich Änderungen in unseren Bedingungen für den Überweisungsverkehr sowie in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.
Außerdem nehmen wir zum 01.10.2025 weitere Anpassungen in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis vor, die ebenfalls Bestandteil der Geschäftsbeziehung sind.
Wir bitten Sie daher um Ihre aktive Zustimmung zu:
Die neuen Bedingungswerke und betreffenden Änderungen haben wir Ihnen bereits auf dem für Sie vereinbarten Kommunikationsweg (über das Elektronische Postfach oder per Post) zur Verfügung gestellt.
Was müssen Sie jetzt tun?
Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung zu unseren aktuellen Bedingungswerken und zum Preis- und Leistungsverzeichnis. Denn gemeinsam mit Ihnen möchten wir hiermit eine vertragliche Basis schaffen, die für Sie und uns rechtssicher ist.
Sie möchten sich näher informieren? Weiter unten finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zustimmung und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Die Zustimmung kann auch ohne bisherige Nutzung des Online-Bankings über den Button "Jetzt zustimmen" gegeben werden. Sollten Sie dennoch eine Alternative wünschen, stehen Ihnen diese zusätzlichen Möglichkeiten zur Verfügung:
In einer unserer Filialen innerhalb der Öffnungszeiten.
Über unsere Direkt-Filiale unter 03984 3659 - 800 (Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Mittwoch und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr).
Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Änderungen für Girokonten ab Oktober 2025.
Ab dem 05.10.2025 können Sie Echtzeitüberweisungen noch schneller und sicherer abwickeln. Für Echtzeitüberweisungen gilt eine Ausführungsfrist von nur 10 Sekunden – unabhängig davon, ob diese im Online-Banking, per Dauerauftrag oder beleghaft eingereicht werden. Wird die Echtzeitüberweisung nicht innerhalb dieser 10 Sekunden abgeschlossen, bricht das System den Auftrag automatisch ab und erstattet den Betrag sofort auf Ihr Konto zurück. Diese Frist beginnt nicht mit Einreichung, sondern nach abschließender Prüfung und Autorisierung des Auftrages.
Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme führen wir eine Empfängerüberprüfung ein. Diese warnt Sie, wenn der Name des Empfängers nicht mit den Kontodaten übereinstimmt. So können Sie entscheiden, ob Sie die Echtzeitüberweisung fortsetzen möchten. Nach Ihrer Freigabe beginnt die oben beschriebene 10-Sekunden-Ausführungsfrist. Für Echtzeitüberweisungen können Sie die Höchstgrenze auf einen Betrag festlegen, der unterhalb der mit Ihnen vereinbarten Limite liegt (Höchstbetrag nur für Echtzeitüberweisungen).
Da die neuen Bedingungen für den Überweisungsverkehr alle Formen der Überweisung regeln, werden die Bedingungen für Echtzeitüberweisungen und die Bedingungen für Echtzeit-Sammelüberweisungen nicht mehr benötigt. Zusätzlich haben wir den Text der Bedingungen redaktionell überarbeitet.
Die neuen gesetzlich vorgeschriebenen Ausführungsfristen für Echtzeitüberweisungen einschließlich Wero-Zahlungen finden Sie im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die Preise für die ab Oktober 2025 neue beleghafte Echtzeitüberweisung, Echtzeitüberweisung am SB-Terminal und Auslösung von Echtzeitüberweisungen per Dauerauftrag werden in das Preis- und Leistungsverzeichnis aufgenommen.
Um Sie jederzeit über die erfolgreiche Ausführung einer Echtzeitüberweisung informieren zu können, müssen hierfür Kommunikationswege vereinbart werden. Diese werden auch benötigt, weil nach dem zukünftigen Recht Ihr Auftrag abgebrochen und der Überweisungsbetrag Ihnen automatisch erstattet wird, wenn die 10-Sekunden Ausführungsfrist nicht eingehalten wurde. Kunden mit Online-Banking können sich den Kommunikationsweg in Form unseres Kontoweckers "Echtzeitüberweisung" direkt online mit nur wenigen Klicks einrichten. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.spk-uckermark.de/kontowecker. Kunden ohne Online-Banking können mit der beigefügten Anlage „Antrag Vereinbarung Kommunikationsweg für Mitteilungen zu Echtzeitüberweisungen“ den Kommunikationsweg mit uns vereinbaren. Für die Benachrichtigungen gelten die Bedingungen des Kontoweckers.
Sollten Sie die Zustimmung versäumt haben, melden wir uns nochmal bei Ihnen. Falls Sie nicht zustimmen möchten, müssen wir prüfen, ob wir die Geschäftsbeziehung mit Ihnen dauerhaft fortführen können oder beenden müssten.
Leider sind vermehrt Phishing-E-Mails mit Bezug auf das Thema Zustimmung im Umlauf, die Sie von den echten E-Mails Ihrer Sparkasse kaum unterscheiden können. Bitte achten Sie daher auf Links in diesen E-Mails. Ihre Sparkasse wird Sie im Rahmen der Zustimmung per E-Mail nicht dazu auffordern, einen Link anzuklicken und Ihre Daten einzugeben.
Falls Sie sich trotzdem nicht sicher sind, steht Ihnen Ihre Sparkasse telefonisch zur Verfügung und kann Ihnen mitteilen, ob sie Ihnen eine E-Mail zu dem Thema gesendet hat oder nicht. Zudem können Sie immer direkt die Internet-Filiale Ihrer Sparkasse aufrufen, sich in Ihrem sicheren Online-Banking einloggen und Ihr Elektronisches Postfach aufrufen und nachsehen, ob Ihre Zustimmung notwendig ist.
Wenn Sie sicher sind, dass Sie eine Phishing-E-Mail erhalten haben, löschen Sie bitte diese E-Mail. Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine Links in der E-Mail öffnen.
Melden Sie verdächtige E-Mails Ihrer Sparkasse. Leiten Sie sie an warnung@sparkasse.de weiter. Ihre Sparkasse prüft die Sache und verhindert die weitere Verbreitung. Weitere Informationen zum Thema Phishing finden Sie hier.
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihr persönlicher Berater ist gerne für Sie da oder kontaktieren Sie unsere Direkt-Filiale unter 03984 3659 - 800 oder per Mail unter agb@spk-uckermark.de
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